FAQ

Was geschieht nachdem ich meine Buchungsanfrage gestellt habe?

Wir schicken Ihnen zeitnah ein detailliertes Angebot zum Ferienobjekt Ihrer Wahl zu. Erst wenn Sie dieses akzeptiert und bestätigt haben, schicken wir Ihnen alle weiteren Buchungsunterlagen wie unter dem nachfolgenden Punkt erläutert, zu.

Wie läuft die Bezahlung ab? Wann bekomme ich meine Reiseunterlagen?

Nach erfolgter Buchung erhalten Sie von uns unsere Buchungsanmeldung die Sie uns bitte innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt unterschrieben an uns zurücksenden, unsere AGB, die Allgemeinen Vertragsbedingungen im Verhältnis Kunde- Vermieter, unsere Datenschutzerklärung sowie unsere Rechnung zum gebuchten Objekt. Den zu leistenden Anzahlungsbetrag zum gebuchten Objekt überweisen sie bitte per Banküberweisung gleichfalls innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen auf das in unserer Rechnung angeführte Konto.

Nach dem Erhalt Ihrer Anzahlung und nach dem Rückerhalt der Buchungsanmeldung ist Ihre Buchung des Ferienobjekts fixiert und Sie erhalten von uns unsere Buchungsbestätigung sowie eine detaillierte Anfahrtsbeschreibung zum Ferienobjekt mit den Kontaktdaten Ihres Vermieters.

Der Restmietbetrag zum gebuchten Ferienobjekt wird bis 28 Tage vor Mietantritt auf das in der Rechnung angegebene Konto des Vermieters fällig; erst wenn der Vermieter diese Zahlung termingerecht erhalten hat, ist die Übernahme des Mietobjekts am Anreisetag möglich.
Sollte Ihr Anreisetermin innerhalb vier Wochen vor der Anreise liegen, bezahlen Sie bitte den kompletten Anzahlungsbetrag sowie den kompletten Restzahlungsbetrag innerhalb des von uns vorgegebenen Termins auf die entsprechenden Konten.
Bei sehr kurzfristigen Anreiseterminen akzeptieren wir auch die Barzahlung der Mietkosten vor Ort am Anreisetag beim Vermieter. Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie in diesem Fall von uns.

Welche Zahlungsmethoden kommen in Frage?

Ihren Hütten- Natururlaub wollen Sie bitte per Banküberweisung auf unser Bankkonto und das des Vermieters bezahlen. Eine Bezahlung per Kreditkarte ist leider nicht möglich wir bitten um Ihr Verständnis. In sehr kurzfristigen Fällen (Siehe auch oben) ist eine Bezahlung Ihres Hütten- Natururlaubs durch Barzahlung am Anreisetag vor Ort möglich. Wir werden Sie in diesem Fall über den genauen Ablauf hierzu in Kenntnis setzen.

Kann ein Ferienobjekt auch reserviert werden?

Gerne können Sie Ihr Wunschobjekt für Ihren Urlaubszeitraum unverbindlich reservieren. Sollten wir innerhalb von 3 Arbeitstagen diesbezüglich keine Rückmeldung von Ihnen erhalten haben, betrachten wir Ihre Reservierung als aufgelöst.

Wer beantwortet meine Fragen zu den Ferienobjekten und dem Buchungsablauf?

Bei Fragen jedweder Art können Sie uns gerne zu unseren Bürozeiten kontaktieren. Alle Ferienobjekte wurden durch uns ausgesucht; daher kennen wir sie auch bestens. Wir sind von Montags bis Freitags von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Samstag von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr für Sie erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten, können Sie uns gerne eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen oder uns eine E-Mail senden.

Sind Anreisen nur Samstags möglich oder gibt es auch Alternativen?

Die An- und Abreisetage in unseren Ferienobjekten sind in den meisten Berghütten zwischen Juni und September wochenweise von Samstags bis Samstags. Dennoch sind diverse Berghütten außerhalb dieser Zeiträume je nach Verfügbarkeit auch tageweise ab 5 Tagen anmietbar. Die jeweiligen Verweise hierzu finden Sie bei den einzelnen Ferienobjekten unter der Rubrik: Anfahrt, An- und Abreisezeiten, Distanzen & Vermieter.

Wie hoch sind die Nebenkosten und wann sind sie zu bezahlen?

In allen Ferienobjekten sind alle Energie-, Betriebs- und Nebenkosten sowie die Endreinigung des Ferienobjekts im Wochenmietpreis beinhaltet.
Die anfallende Umlage für Kurtaxe so sie nicht im Wochenmietpreis des Mietobjekts beinhaltet ist, wird bei den Details zu den jeweiligen Ferienobjekten unter der Rubrik Preise & Leistungen unter zubuchbare Leistungen ausgewiesen und ist beim Vermieter am Anreisetag vor Ort in bar zu bezahlen. Die gleichen Modalitäten gelten auch, sollten Sie beim Vermieter ein Packet für Bettwäsche und Handtücher hinzubuchen.

Wie hoch sind die Kosten für Kaution und wann bekomme ich sie zurück?

Bei der Ankunft im Ferienobjekt kann für dieses und sein Inventar eine Kaution fällig werden. Die Höhe der Kaution finden Sie bei der jeweiligen Objektbeschreibung unter: Anfahrt, An- und Abreisezeiten & Vermieter bei Vermieter. Wird eine Kaution erhoben, ist diese am Anreisetag vor Ort in bar beim Vermieter zu hinterlegen. Die bezahlte Kaution, so sie vom Vermieter verlangt wurde, wird am Abreisetag bei Unversehrtheit des Mietobjekts bei besenfreier Reinheit sowie abgespültem und aufgeräumten Geschirr wieder zurückerstattet.

Ab welcher Uhrzeit kann man am Anreisetag anreisen?

Für unsere Berghütten gilt am Anreisetag eine generelle Hüttenübernahme zwischen 15.00 Uhr und 16.00 Uhr (Ausnahmen, Chalet Masnovo 17.00 Uhr, Almhütte Maria und Almhütte Rodolfo: 18.00 Uhr). Bitte setzen Sie sich am Tag Ihrer Anreise gegen 13.00 Uhr mit Ihrem Vermieter telefonisch in Verbindung, um ihm Ihren momentanen Standort mitzuteilen, damit dieser abschätzen kann, wann Sie ungefähr ankommen werden. Durch unsere detaillierte Wegbeschreibung sollten Sie die von Ihnen gebuchte Hütte bzw. das gebuchte Ferienobjekt problemlos finden. Hier erwartet Sie der Vermieter. In manchen Fällen erwartet Sie der Vermieter nach Ihrem vorher erfolgten Anruf an einem in der Anfahrtsbeschreibung vordefinierten Ort, um Sie dann zur Hütte/Ferienobjekt zu begleiten, um Ihnen diese/s zu erklären und um Ihnen die Schlüssel zu übergeben. Aus organisatorischen Gründen sollte dieser Anruf circa 2 Stunden vor Ankunft am Treffpunkt erfolgen.

Bis wann muss das Ferienobjekt freigegeben werden?

Bitte geben Sie das von Ihnen gebuchte Ferienobjekt am Abreisetag bis 10.00 Uhr morgens frei, so dass der Vermieter das Ferienobjekt für nachfolgende Gäste wieder an den Start bringen kann. Individuelle Abreisezeiten vereinbaren Sie ggfs. mit dem Vermieter.

Sind Haustiere erlaubt?

In den vielen Ferienobjekten sind Haustiere herzlich willkommen. Ob Haustiere im Ferienobjekt willkommen sind, sehen Sie in der Startpräsentation des Objektes Ihrer Wahl. In manchen Ferienobjekte sind Haustiere nicht erlaubt, um auch Allergikern die Möglichkeit zu geben, einen Hütten- oder Natururlaub verbringen zu können. Diese Informationen finden Sie ebenfalls auf der Startpräsentation des Objektes Ihrer Wahl. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, speziell bei Ihrem Hüttenurlaub die Bestimmungen der jeweiligen Forstämter zu beachten. Informationen hierzu erhalten Sie auch von Ihrem Objektvermieter.

Sind Bettwäsche, Handtücher und Tischwäsche vorhanden?

Wenn Sie Bettwäsche, Handtücher und Tischwäsche mitbringen müssen, sehen Sie dies unter Details zum jeweiligen Ferienobjekt unter der Rubrik Ausstattung, Sanitärbereich. Ist diese Leistung im Mietpreis inbegriffen, so finden Sie diese Information bei den Details zum Ferienobjekt Ihrer Wahl unter der Rubrik: Preise & Leistungen, im Wochenmietpreis beinhaltet.

Ab welchem Alter müssen Kinder bezahlen?

In allen Ferienobjekten über huettenurlaub-pur.net wohnen Kinder unter 3 Jahren kostenfrei.

Darf ein Ferienobjekt die Maximalbelegung übersteigen?

Die in der Hausbeschreibung angegebene Personenanzahl ist die maximal mögliche Belegungszahl des Ferienobjekts wie der Hütte/ Naturunterkunft/ Zimmer/ Appartement. Hierzu zählen auch Kinder jeden Alters.

Wo und von wem erhalte ich die Hausschlüssel?

Sie erhalten die Hauschlüssel des Ferienobjekts ausschließlich vom Vermieter der Sie entweder vor Ort erwartet oder Sie an einem vorher definierten Treffpunkt laut unserer Reiseunterlagen erwartet.

Wer ist mein Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen vor Ort?

Während Ihres Hütten- und/ oder Naturaufenthalts ist der Vermieter des Ferienobjekts Ihr zentraler Ansprechpartner für alle Fragen. Zögern Sie bei Fragen nicht ihn zu kontaktieren.

Ist auch genügend Brennholz vorhanden?

In allen durch uns vermittelten Almhütten, Ferienhütten, Chalets und Ferienwohnungen ist im Normalfall genügend Brennholz für Kaminöfen, Holzöfen und Holzherde vorhanden und im Wochenmietpreis des Ferienobjekts beinhaltet. Dies ist jedoch nur bei angemessenem Verbrauch dieser Ressource gewährleistet und hängt auch von Ihrem Vormieter ab.

Hat das Grundstück eine Umzäunung?

Ob das Grundstück des Ferienobjekts über eine Umzäunung verfügt, entnehmen Sie bitte der jeweiligen Hausbeschreibung und der Rubrik Ausstattung, Außenbereich. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ein eingezäuntes Grundstück keine Garantie dafür ist, dass Sie Ihren Hund frei laufen lassen können und dass ein eingezäuntes Grundstück auch keine Garantie gegen Verletzungs- oder Sturzgefahr der beteiligten Objektbewohner darstellt! Bitte beachten Sie, sollten Sie einen Hund mitführen hierzu die Vorschriften der jeweiligen Forstverwaltungen und die Einschätzungen Ihres Vermieters. Hunde sind ganzjährig innerhalb der Gemeindegrenzen sowie im jeweiligen Jagdgebiet in der Jagdsaison zwischen September und Januar grundsätzlich anzuleinen. In Italien besteht eine ganzjährige Mitführpflicht für Maulkörbe.

Wo genau liegt das Ferienobjekt?

In unseren Objektbeschreibungen achten wir darauf, dass wir die Lage unserer Ferienobjekte speziell auch durch aussagekräftige Fotos bestmöglich beschreiben. Allerdings liegen einige Ferienobjekte derart versteckt, dass deren Lokalisierung durch interaktive Karten nahezu unmöglich ist. Sie sind hierfür nicht das geeignete Mittel. Daher markieren wir grundsätzlich alle Ferienobjekte auf der interaktiven Karte in der Gemeinde ihres Standorts. Der genaue Standort des von Ihnen gebuchten Objekts geht Ihnen mit der Anfahrtsbeschreibung zu.

Was gehört zur Grundausstattung eines Selbstversorgerhauses?

Alle Almhütten, Ferienhütte, Chalets und weitere Naturunterkünfte sind generell Selbstversorgerhäuser und bieten eine vollständig eingerichtete Wohn- Selbstversorgungsinfrastruktur. Spezielle Gegenstände wie Kapselkaffeemaschinen, Mikrowellen, Backöfen etc. gehören nicht zur Grundausstattung eines Ferienobjekts. Nicht zur Grundausstattung eines Selbstversorgerhauses gehören auch Utensilien wie Reinigungsmittel, Toilettenpapier und Grillkohle.
Alle durch uns vermittelten Ferienobjekte verfügen über eine funktionale je nach gebuchtem Objekt auch hochwertige Küchenausstattung mit Besteck, Geschirr, Gläser, Töpfen und Pfannen. Generelle Informationen zur Einrichtung des jeweiligen Ferienobjekts finden Sie in der jeweiligen Hausbeschreibung unter der Rubrik Ausstattung.

Hat das gebuchte Ferienobjekt einen Internetanschluss oder WLAN?

Manche Ferienobjekte verfügen über WLAN oder stationäres Internet. Angaben hierzu finden Sie bei der jeweiligen Hausbeschreibung unter Details des jeweiligen Ferienobjekts unter der Rubrik Ausstattung, Wohnbereich.

Wer kümmert sich um die Endreinigung?

Die Endreinigung wird bei allen Ferienobjekten durch den Vermieter oder dessen Bevollmächtigten durchgeführt und ist im Wochenmietpreis des Ferienobjekts bereits beinhaltet. Die beinhalteten Kosten der Endreinigung finden Sie unter Details des jeweiligen Ferienobjekts unter der Rubrik: Preise & Leistungen, im Mietpreis enthaltene Leistungen. Das Selbstversorgerobjekt ist am Abreisetag grundsätzlich besenrein zu übergeben inklusive abgespültem und aufgeräumtem Geschirr.

Erreicht man speziell die Hütten mit dem Pkw oder gibt es einen Gepäcktransport?

Prinzipiell kann man jede Hütte mit einem normalen Pkw ansteuern; es braucht hierzu keinen Geländewagen oder SUV. In wenigen Fällen weisen wir in der Hausbeschreibung des Ferienobjekts unter der Rubrik Anfahrt, An- und Abreisezeiten & Vermieter, Anfahrt darauf hin, dass ein Ansteuern des Ferienobjekts für Pkws mit wenig Bodenfreiheit nicht möglich ist. In weiteren wenigen Fällen können Sie Ihren Pkw unweit der Hütte abstellen und Ihr Gepäck wird am Anreisetag vom Hüttenbesitzer zur Hütte gebracht und am Abreisetag wieder zurück zu Ihrem Pkw.
Hütten die wirklich fernab der Zivilisation liegen, können mit speziell vom Vermieter angebotenen Allradfahrzeugen erreicht werden. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in der entsprechenden Hausbeschreibung.

Gibt es bei der gebuchten Berghütte einen Parkplatz?

Alle Almhütten, Ferienhütten und Chalets verfügen über eine Parkmöglichkeit auf dem jeweiligen Grundstück. Bei den wenigen Hütten die nicht mit dem Pkw ansteuerbar sind, teilt Ihnen der Hüttenbesitzer bzw. wir mit, wo Sie Ihren Pkw während Ihres Hüttenaufenthalts abstellen können. Genaue Informationen hierzu finden Sie auch unter der jeweiligen Hausbeschreibung unter Anfahrt, An- und Abreisezeiten & Vermieter, Anfahrt.

Kann man speziell bei Hütten grillen oder ein Lagerfeuer machen?

Alle Hütten unseres Portfolios verfügen über einen Grill oder eine Grillstelle im Außenbereich des Objekts. Informationen hierzu finden Sie unter der jeweiligen Hausbeschreibung unter der Rubrik Ausstattung, Außenbereich. Lagerfeuer sind aus Sicherheits- und witterungsbedingten Gründen auf dem Gelände der Hütten untersagt.

Kann in der gebuchten Berghütte geraucht werden?

Aus Rücksicht auf Nichtraucher und vor allem aus Sicherheitsgründen, herrscht in allen Almhütten, Ferienhütten und Chalets Rauchverbot.

Wie kann ich ein Ferienobjekt bei huettenurlaub-pur.net buchen?

Alle Ferienobjekte können bequem über unsere Kontaktmöglichkeiten im Rahmen unserer Internetpräsenz gebucht werden. Selbstverständlich ist dies auch gerne telefonisch, via Telefax oder per Post möglich.

Kann ich das gebuchte Ferienobjekt auch selbst weitervermieten?

Die Weitervermietung von Almhütten, Ferienhütten, Chalets, Naturunterkünften, Zimmern und Appartements ist ebenso wenig gestattet wie deren Vermarktung als Veranstalter mit eigener Preisgestaltung.

In welchen Monaten werden vor allem die Hütten vermietet?

Alle Almhütten, Ferienhütten und Chalets mit einer Lage über 1000 Metern werden witterungsbedingt und damit zu Ihrer Sicherheit nur von April/ Mai bis September/ Oktober vermietet. Alle weiteren Hütten und Ferienobjekte unter einer Lage von 1000 Metern werden zum Teil ganzjährig vermietet. Informationen hierzu entnehmen Sie den jeweiligen Objektbeschreibungen unter der Rubrik Preise & Leistungen, unsere Wochenpreise.

Läutende Kuhglocken, Waldarbeiten etc.?

Das Geläute von Kuhglocken im Umfeld der Ferienobjekte, Waldarbeiten in den angrenzenden Wäldern sowie notwendige Instandhaltungsarbeiten jedweder Art im Umfeld der Ferienobjekte stellen keinen Grund zu Reklamationen dar. Hierbei handelt es sich um saisonbedingt unaufschiebbare Arbeiten der jeweiligen Gemeinden, der Bevölkerung oder beauftragten Dritten vor Ort, die aufgrund verschiedener Gemengelagen unvermeidlich sind. Das mögliche Auftreten von Ameisen in einer Urlaubshütte, knarrende Holzdiehlen sowie niedrige Deckenhöhen stellen keinen Reklamationsgrund dar; es handelt sich um zumeist historische Gebäude in direktem Kontext zur Natur. Vielen Dank für Ihr Verständnis.