Läutende Kuhglocken, Waldarbeiten etc.?

Das Geläute von Kuhglocken im Umfeld der Ferienobjekte, Waldarbeiten in den angrenzenden Wäldern sowie notwendige Instandhaltungsarbeiten jedweder Art im Umfeld der Ferienobjekte stellen keinen Grund zu Reklamationen dar. Hierbei handelt es sich um saisonbedingt unaufschiebbare Arbeiten der jeweiligen Gemeinden, der Bevölkerung oder beauftragten Dritten vor Ort, die aufgrund verschiedener Gemengelagen unvermeidlich sind. Das mögliche Auftreten von Ameisen in einer Urlaubshütte, knarrende Holzdiehlen sowie niedrige Deckenhöhen stellen keinen Reklamationsgrund dar; es handelt sich um zumeist historische Gebäude in direktem Kontext zur Natur. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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