Hat das Grundstück eine Umzäunung?

Ob das Grundstück des Ferienobjekts über eine Umzäunung verfügt, entnehmen Sie bitte der jeweiligen Hausbeschreibung und der Rubrik Ausstattung, Außenbereich. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ein eingezäuntes Grundstück keine Garantie dafür ist, dass Sie Ihren Hund frei laufen lassen können und dass ein eingezäuntes Grundstück auch keine Garantie gegen Verletzungs- oder Sturzgefahr der beteiligten Objektbewohner darstellt! Bitte beachten Sie, sollten Sie einen Hund mitführen hierzu die Vorschriften der jeweiligen Forstverwaltungen und die Einschätzungen Ihres Vermieters. Hunde sind ganzjährig innerhalb der Gemeindegrenzen sowie im jeweiligen Jagdgebiet in der Jagdsaison zwischen September und Januar grundsätzlich anzuleinen. In Italien besteht eine ganzjährige Mitführpflicht für Maulkörbe.

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