AGB

der

 

U.Meißner&S.Heid GbR
(im folgenden kurz "M&H" genannt)

 

für die Vermittlung von Ferienobjekten

M&H bietet auf seinem Internetportal die Vermittlung von Verträgen über Ferienobjekte an. M&H hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Mieter und dem Vermieter. Der Mietvertrag wird zwischen Mieter und Vermieter geschlossen. Zwischen dem Kunden und M+H kommt ein Vermittlungsvertrag zustande.


1. Buchungen

Die Buchung eines Ferienobjektes kann schriftlich, telefonisch, per Telefax, per Email oder über das elektronische Buchungsformular auf der Internetseite www.huettenurlaub-pur.net erfolgen. Mit der Buchung akzeptieren Sie zum einen die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Vermittlungsvertrages ebenso wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Mit Ihrer Buchung bieten Sie dem Vermieter des Ferienobjektes den Abschluss eines Vertrages an. Grundlage dieses Vertrages ist die Beschreibung des Objekts auf der Internetseite www.huettenurlaub-pur.net. Bei der Buchung müssen Sie die Anzahl aller Personen sowie das beabsichtigte Mitbringen von Haustieren anzeigen. Der Vertrag zwischen Ihnen als Mieter und dem Vermieter kommt zustande, wenn Ihnen der Vermieter, vertreten durch die U.Meißner&S.Heid GbR die Buchung schriftlich, per Telefax oder in elektronischer Textform bestätigt. Sie sind verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist der Vermieter an dieses neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Mietvertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen.

2. Bezahlung

Die U.Meißner&S.Heid GbR, im folgenden M&H genannt, ist vom Vermieter ermächtigt, sämtliche Zahlungen, die das Vertragsverhältnis betreffen entgegen-zunehmen. Mit Zugang der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von max. 25 % des vertraglich vereinbarten Mietpreises zu bezahlen. Die genaue Höhe ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Der Anzahlungsbetrag muss spätestens 3 Werktage nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf dem Konto von M&H gutgeschrieben sein. Nach Eingang der Anzahlung erhalten Sie von M&H eine Eingangsbestätigung per Email. Die Fälligkeit der Restzahlung ist abhängig vom vermittelten Objekt und ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Wenn dort keine spezielle Fälligkeitsregelung getroffen worden ist, ist die Restzahlung spätestens 28 Tage vor Belegungsbeginn an den Vermieter oder an M&H als Inkassobevollmächtigte des Vermieters zu überweisen. Ist eine Restzahlung vor Ort vereinbart, kann diese nur in bar vorgenommen werden. Eine Zahlung mit Kreditkarte oder Giro-Card kann nur vorgenommen werden, wenn dies bei der Objektbeschreibung ausdrücklich vermerkt ist. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann der Vermieter vom Vertrag zurück-treten. Er kann dann als Entschädigung den vereinbarten Mietpreis verlangen. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug des gemieteten Objektes. Der Vermieter kann vor Bezug des Objektes eine Kaution erheben, über die am Tag der Abreise abgerechnet wird.

3 . Rücktritt durch den Kunden/Umbuchung

Da zwischen dem Kunden und dem Vermieter kein Reisevertrag im Sinne der §§ 651 a ff BGB sondern ein Mietvertrag geschlossen wird, besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Der vertraglich geschuldete Mietpreis ist vollständig zu bezahlen. Es bleibt dem Kunden aber ausdrücklich vorbehalten, direkt dem Vermieter gegenüber nachzuweisen, dass diesem kein oder ein geringerer als der geltend gemachte Schaden entstanden ist. Wenn dieser Nachweis jedoch nicht geführt wird, ist der Kunde verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Mietpreis zu bezahlen. Es besteht weder ein gesetzlicher Anspruch noch ein vertraglicher Anspruch auf Abänderung des Mietvertrages nach Vertragsabschluss. Im Fall einer Verhinderung des Kunden kann aber beim Vermieter nachgefragt werden, ob dieser mit einer Umbuchung des gebuchten Objektes einverstanden ist. Kommt es zu einer solchen einvernehmlichen Umbuchung zwischen den Parteien, so ist für den Bearbeitungsaufwand ein zusätzlicher Kostenbetrag in Höhe von 35,-- € an den Vermittler zu bezahlen. Wird die Umbuchung innerhalb eines Zeitraumes von 59 Tagen vor Belegungsbeginn durchgeführt, erhöht sich die Umbuchungsgebühr auf 50,-- €.

4. Pass-, Visa-, Gesundheitsvorschriften

Für die Einhaltung aller in- und ausländischen Einreise- und Ausreisevorschriften sowie für Pass- und Visa-Bestimmungen sind Sie selbst verantwortlich. Dies gilt auch für die Einführung von Haustieren. Da sich derartige Bestimmungen leicht ändern können gibt M&H GbR keine Garantie, für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der auf der Website enthaltenen Informationen. Die Informationen über diese Bestimmungen gehören nicht zum vertraglichen Leistungsumfang des Vermittlungsvertrages. Für deutsche Staatsbürger reicht zur Einreise nach Italien ein gültiger Personalausweis bzw. Kinderausweis. Aktuelle Länder- und Reiseinformationen erhalten Sie auf der Website das Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de oder auf Seiten der Botschaften des jeweiligen Landes, in dem das Objekt liegt.

5. Haftung

Für einen Schaden des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag haftet M&H sowie deren jeweilige gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur soweit der Schaden durch M&H bzw. deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Diese Haftungsbegrenzung gilt jedoch nicht für Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen – beruhen. Sie gilt ferner nicht bei Schäden aufgrund der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Vertrag M&H nach dem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fährlässigen Pflichtverletzung beruhen. Die Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Mängel der Vermittlungsleistung sind vom Kunden unverzüglich gegen M&H anzuzeigen. Unterlassen Sie schuldhaft diese Anzeige, entfällt jede Haftung des Vermittlers aus dem Vermittlungsvertrag. Mängel des Ferienobjekts sind vom Kunden direkt gegenüber dem Vermieter anzuzeigen.

6. Gerichtsstand

Vereinbart ist deutsches Recht und die Zuständigkeit deutscher Gerichte. Dies gilt für das gesamte Rechtsverhältnis für die Parteien des Vermittlungsvertrages. Der Kunde kann den Vermittler nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Vermittlers gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Gerichtsstand für Klagen gegen Kunden oder Vertragspartner des Reisevermittlers, die Vollkaufleute sind oder für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Vermittlers. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Vermittlungsvertrag anzuwenden sind, zugunsten des Kunden sich etwas anderes ergibt oder wenn und insoweit auf den Vermittlungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind, als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

7. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vermittlungsvertrages zur Folge. Die ungültige Bestimmung ist insoweit durch eine solche zu ersetzen, die dem Interesse der Vertragsparteien am ehesten entgegenkommt.


Reisevermittler ist die U.Meißner&S.Heid GbR
Vogelsangstr. 10
D- 73666 Baltmannsweiler

Tel.: 07153 / 9 29 62 69
Fax: 07153/ 9 27 57 46

Email: info@huettenurlaub-pur.net


Allgemeine Vertragsbedingungen im Verhältnis Kunde zu Vermieter

Die U.Meißner&S.Heid GbR vermittelt den Abschluss von Verträgen für Ferienunterkünfte zwischen dem Vermieter / Eigentümer der Unterkunft und dem Mieter / Kunden.

Für das Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter gelten die nachstehenden Bedingungen:

Der Abschluss eine Reise-Rücktrittskostenversicherung, sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

1. Buchungen

Die Buchung eines Ferienobjektes kann schriftlich, telefonisch, per Telefax, per Email oder über das elektronische Buchungsformular auf der Internetseite www.huettenurlaub-pur.net erfolgen. Mit Ihrer Buchung bieten Sie dem Vermieter des Ferienobjektes den Abschluss eines Vertrages an. Grundlage dieses Vertrages ist die Beschreibung des Objekts auf der Internetseite www.huettenurlaub-pur.net. Der Vertrag zwischen Ihnen als Mieter und dem Vermieter kommt zustande, wenn Ihnen der Vermieter, vertreten durch die U.Meißner&S.Heid GbR die Buchung schriftlich, per Telefax oder in elektronischer Textform bestätigt. Sie sind verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist der Vermieter an dieses neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Mietvertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen.

2. Bezahlung

Die U.Meißner&S.Heid GbR, im folgenden M&H genannt, ist vom Vermieter ermächtigt, sämtliche Zahlungen, die das Vertragsverhältnis betreffen entgegenzunehmen. Mit Zugang der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von max. 25 % des vertraglich vereinbarten Mietpreises zu bezahlen. Diese Höhe ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Der Anzahlungsbetrag muss spätestens 3 Werktage nach Erhalt der Buchungsbestätigung gezahlt werden. Nach Eingang der Anzahlung erhalten Sie von M&H eine Eingangsbestätigung per Email. Die Fälligkeit der Restzahlung ist abhängig vom vermittelten Objekt und ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Wenn dort keine spezielle Fälligkeitsregelung getroffen worden ist, ist die Restzahlung spätestens 28 Tage vor Belegungsbeginn an den Vermieter oder an M&H als Inkassobevollmächtigte des Vermieters zu überweisen.

Ist eine Restzahlung vor Ort vereinbart, kann diese nur in bar vorgenommen werden. Eine Zahlung mit Kreditkarte oder Giro-Card kann nur vorgenommen werden, wenn dies bei der Objektbeschreibung ausdrücklich vermerkt ist.
Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Er kann dann als Entschädigung den vereinbarten Mietpreis verlangen. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug des gemieteten Objektes. Der Vermieter kann vor Bezug des Objektes eine Kaution erheben, über die am Tag der Abreise abgerechnet wird.

3. Leistungen

Für den Umfang der vertraglichen Leistung ist allein die Leistungsbeschreibung auf der Internetseite www.huettenurlaub-pur.net sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung ändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch den Vermieter. Die Untervermietung oder Weitervermietung des gebuchten Objektes sowie die Nutzung zu anderen Zwecken als Wohnzwecken ist verboten.

4. Rücktritt durch den Kunden/Umbuchung

Da zwischen dem Kunden und dem Vermieter kein Reisevertrag im Sinne der §§ 651 a ff BGB sondern ein Mietvertrag geschlossen wird, besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Der vertraglich geschuldete Mietpreis ist vollständig zu bezahlen. Es bleibt dem Kunden aber ausdrücklich vorbehalten, direkt dem Vermieter gegenüber nachzuweisen, dass diesem kein oder ein geringerer als der geltend gemachte Schaden entstanden ist. Wenn dieser Nachweis jedoch nicht geführt wird, ist der Kunde verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Mietpreis zu bezahlen. Es besteht weder ein gesetzlicher Anspruch noch ein vertraglicher Anspruch auf Abänderung des Mietvertrages nach Vertragsabschluss. Im Fall einer Verhinderung des Kunden kann aber beim Vermieter nachgefragt werden, ob dieser mit einer Verschiebung des gebuchten Objektes einverstanden ist.

Kommt es zu einer solchen einvernehmlichen Umbuchung zwischen den Parteien, so ist für den Bearbeitungsaufwand ein zusätzlicher Kostenbetrag in Höhe von 35,-- € an den Vermittler zu bezahlen. Wird die Umbuchung innerhalb eines Zeitraumes von 59 Tagen vor Belegungsbeginn durchgeführt, erhöht sich die Umbuchungsgebühr auf 50,-- €.

5. Kaution

Soweit in der Beschreibung des Objektes auf eine Kautionszahlung hingewiesen ist, ist der Vermieter berechtigt, den Bezug des Objektes und die Schlüsselübergabe von der Zahlung einer Kaution abhängig zu machen. Diese dient vor allem zur Beseitigung von Kosten für vom Kunden verursachte Schäden. Darüber hinaus dient sie zur Deckung von Nebenkosten und Zusatzleistungen, die zwischen dem Kunden und dem Vermieter vereinbart worden sind. Wenn das Objekt oder seine Einrichtungen beim Auszug des Mieters Schäden aufweisen, ist der Vermieter ermächtigt, zur Deckung des entstandenen Schadens den entsprechenden Teil der Kaution einzubehalten. Nach vollständiger Schadensbehebung wird die restliche nicht verbrauchte Kaution zurückgezahlt. Sind bei Ende des Mietverhältnisses keine Schäden vorhanden und keine zusätzlich entstandene Kosten offen, wird der Kautionsbetrag wieder in bar zurückgezahlt. Ansprüche aus dem Kautionsverhältnis betreffen ausschließlich den Kunden und den Vermieter untereinander.

6. Einreisebestimmungen

Für die Einhaltung der Einreisebestimmungen nach Italien ist der Kunde selbst verantwortlich. Entsprechende Auskünfte können beim zuständigen Konsulat erhalten werden.

7. Obliegenheiten

Der Bezug des Objektes ist am Tag der Anreise ab 16.00 Uhr möglich. Am Abreisetag ist das Objekt spätestens um 10.00 Uhr zu verlassen. Der Mieter ist verpflichtet, das Objekt bei der Abreise sauber zu verlassen. Müll ist in den entsprechend hierfür vorgesehenen Containern zu entsorgen. Die Räumlichkeiten sind besenrein zurückzugeben. Das Objekt darf nur mit der Personenanzahl belegt werden, die in der Buchungsbestätigung genannt ist.

Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn dies gemäß der Objektbeschreibung zulässig ist. Bei der Buchung sind genaue Angaben zu Art und Anzahl der Tiere zu machen. Haustiere sind von Betten, Sesseln, Sofas und ähnlichem fernzuhalten. In Italien ist die Mitführung eines Maulkorbes für Hunde gesetzlich vorgeschrieben. Die M&H GbR ist gerne bereit, gegen entsprechenden Aufpreis einen praktischen Nylonmaulkorb für Ihren Hund zu übersenden, wenn dies in der Buchungsanmeldung gewünscht ist.

8. Gerichtsstand und Gültigkeit

Für alle Klagen aus dem Mietverhältnis ist nach dem Gesetz ausschließlich das Gericht des Landes zuständig, in dem das Ferienobjekt liegt.